Printed 01.07.2022 12:43 18-02-2010 Till Janzer
Am Mittwoch hat das Oberste Verwaltungsgericht in Brno / Brünn die
rechtsradikale Arbeiterpartei verboten und ist damit einem entsprechenden
Antrag der tschechischen Regierung gefolgt. Nun machen sich Politiker und
Politologen Gedanken über eine Bewertung des Urteils.
„Es ist eine gute Nachricht vor allem für die tschechische Gesellschaft. Ebenso wie die Polizei extremistische Äußerungen nicht duldet, toleriert auch die Justiz Gruppierungen und Parteien nicht, die gefährlich für unsere demokratische Grundordnung sind“, so Pecina.
Auch die Vertreter aller Parlamentsparteien sowie Premier Fischer
begrüßten das Verbot der Arbeiterpartei. Doch ist das Urteil wirklich
mehr als ein – wenn auch wichtiger - symbolischer Akt im Kampf gegen den
Extremismus? Zweifel sind angebracht.
Auch wird das Urteil die Rechtsradikalen nicht einmal daran hindern, an den Parlamentswahlen im Mai teilzunehmen. Der Vorsitzende der Arbeiterpartei Tomáš Vandas kündigte noch am Mittwoch an, eine Beschwerde beim Verfassungsgericht einzureichen. Der Prager Verfassungsjurist Jan Kysela: „Falls die Beschwerde eingereicht wird, hat dies aufschiebende Wirkung für das Urteil, und die Arbeiterpartei kann unter ihrem jetzigen Namen kandidieren.“
„Die Szene ist fähig sich umzugruppieren. Ich glaube, dies beflügelt die Argumente des militanten Flügels, der sagt, dass gegen das System nicht in Wahlen gekämpft werden kann, sondern nur im bewaffneten Kampf.“ Was Miroslav Mareš den Politikern empfiehlt, ist vor allem eine sinnvolle Jugendpolitik – eine Politik, die junge Leute davon abhält, sich solchen Gruppierungen wie der Arbeiterpartei anzuschließen. Copyright © Radio Praha, 1996 - 2003 |