Regierung will Antidiskriminierungs-Legislative vereinheitlichen
Weiter hat das Kabinett am Montag den ersten Schritt zur Verabschiedung
eines Antidiskriminierungs-Gesetzes unternommen und eine entsprechende
Vorlage von Vizepremier Petr Mares gebilligt. Danach soll der Schutz
vor Diskriminierung jeglicher Art künftig in einer einzigen
Gesetzesnorm festgelegt sein und nicht mehr - wie bislang - in etwa 60
verschiedenen Bestimmungen. Damit nähere sich die Tschechische Republik
nach Meinung von Mares auch der EU-Gesetzgebung an. Ob die Einhaltung
des Antidiskriminierungs-Gesetzes durch den Ombudsmann oder ein neu zu
schaffendes Amt überprüft werden soll, ist bislang unklar. Mares will
für beide Varianten einen entsprechenden Vorschlag ausarbeiten.
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