Roma werden bei der Arbeitssuche diskriminiert
Die Zahl der Fälle, in denen ein tschechischer Arbeitgeber die Bewerber um
Arbeit diskriminierte, war im letzten Jahr höher als zuvor.
Arbeitnehmer werden hierzulande in vielen Bereichen gesucht. In den
Schaufenstern oder im Internet werden manchmal freie Stellen angeboten,
jedoch mit der Bemerkung, der Arbeitgeber suche keinen Roma, keinen
Ausländer oder keine Frau. Die Inspektion deckte im letzten Jahr 123
Fälle von Diskriminierung oder ungleicher Behandlung bei der Arbeitssuche
auf.
Ein Mann aus Brünn suchte im vergangenen Jahr Arbeit. Im Internet stieß
er auf ein Arbeitsangebot im Bauwesen. In der Annonce hieß es: Wir
brauchen einen Maurer und einen Hilfsarbeiter mit Erfahrungen in der
Putzherstellung. Verlässlichkeit und Selbständigkeit wird geschätzt. Der
Bewerber rief den Arbeitnehmer an, während des Gesprächs erwähnte er, er
sei ein Rom. Der Arbeitnehmer lehnte ihn ab. Der Mann wandte sich mit
seiner negativen Erfahrung an die gemeinnützige Organisation „IQ Roma
servis“. Martina Horváthová leitet deren Zentrum für Arbeitsberatung:
„Wir haben dem Mann dabei geholfen, die Arbeitsinspektion zu
kontaktieren. Diese hat den Fall überprüft.“
Dem Arbeitgeber wurde eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Kronen (780 Euro)
auferlegt. Er verletze das Gesetz, indem er den Bewerber bei der
Arbeitssuche aus Rassengründen diskriminiert habe, lautete die
Begründung. Die Inspektion hat 123 Fälle enthüllt, in denen die Bewerber
bei der Suche nach einer neuen Stelle ungleich behandelt oder diskriminiert
worden sind. Dies ist die höchste Zahl in den letzten vier Jahren. Die
ungleiche Behandlung erfolgte bei den Auswahlverfahren. Noch häufiger kam
es zur Diskriminierung in den Arbeitsannoncen. Jiří Macíček ist
stellvertretender Generaldirektor der tschechischen Arbeitsinspektion.
„Wir sehen es manchmal bei den Kontrollen, dass allein der Inhalt der
Annoncen einen diskriminierenden Charakter haben kann. Als Beispiel will
ich das folgende Arbeitsangebot nennen: ,Wir suchen eine Kellnerin im Alter
unter 30 Jahre.‘ Zudem gibt es Annoncen, deren Inhalt sozusagen an der
Grenze ist. In ihnen wird proklamiert, dass eine bestimmte Arbeit eher für
Männer oder für Frauen geeignet ist.“
In einer Annonce dürfe keine Bedingung genannt werden, die einen
diskriminierenden Charakter habe, sagt Macíček. Egal ob es um eine
Diskriminierung wegen Angehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe, wegen des
Gesundheitszustands, Geschlechts oder der sexuellen Orientierung geht. Der
Experte:
„Wir kennen aus der Praxis jedoch auch Fälle, bei denen die Annonce dem
Gesetz entspricht, aber beim Auswahlverfahren gehen die Arbeitgeber
diskriminierend vor.“
Unter den Arbeitgebern gebe es eigentlich zweierlei Reaktionen auf eine
Mahnung und Geldstrafe, sagt Macíček:
„Viele der Arbeitgeber werden sich nach unserer Kontrolle dessen bewusst,
dass sie Fehler begangen haben. Es handelt sich oft um bestimmte
gesellschaftliche Stereotype und Vorurteile, dass eine bestimmte Arbeit
beispielsweise nur ein Mann ausüben kann. Es gibt andererseits
Arbeitgeber, die sich wehren, wenn wir ihnen eine Geldstrafe auferlegen.
Sie reichen Berufung dagegen ein und leugnen ihre Schuld.“
Dass die Diskriminierung beispielsweise von Roma in Tschechien immer noch
ein großes Problem ist, hat auch die Agentur der Europäischen Union für
Grundrechte (FRA) in einer aktuellen Erhebung nachgewiesen. Demnach hat
hierzulande jeder zweite Angehörige der Roma-Minderheit bereits
Erfahrungen mit Ablehnung und Diskriminierung gemacht, im EU-Durchschnitt
ist es lediglich jeder Dritte. Nichtsdestotrotz habe sich Tschechien in
diesem Bereich in den vergangenen Jahren stark verbessert, so das Fazit der
Agentur.
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