Außerordentliche Haftstrafen für die Brandstifter von Vítkov
Im April des Vorjahres steckten vier junge Rechtsextreme das Haus einer
Roma-Familie in Vítkov bei Opava / Troppau in Brand. Drei Menschen wurden
dabei verletzt, darunter die zweijährige Natálka, die mit schwersten
Verbrennungen monatelang im Krankenhaus lag und ihr Leben lang an den
Folgen des Attentats zu leiden haben wird. Vier Monate später konnte die
Polizei im Zusammenhang mit dem Anschlag zwölf Verdächtige aus der
Neonazi-Szene festnehmen und unter ihnen schließlich die vier Brandstifter
identifizieren. Am Mittwochvormittag ist in Ostrava / Ostrau das Urteil
gefallen.
Kurz vor halb zehn Uhr vormittags verkündet der Vorsitzende des
Richtersenates, Miloslav Studnička, vor laufenden Kameras das mit Spannung
erwartete Urteil:
„Im Namen der Republik hat das Kreisgericht Ostrava (…) entschieden:
Jaromír Lukeš, David Vaculík, Ivo Müller und Václav Cojocaru (…)
werden für schuldig erkannt, das Haus der Geschädigten mit Brandflaschen
angezündet und völlig zerstört zu haben. Den Tod der Bewohner haben sie
dabei nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern gezielt geplant.
Dadurch haben sie sich des gemeinschaftlichen Mordversuchs und der
gemeinschaftlich begangenen Sachbeschädigung schuldig gemacht. Bei ihrer
Tat haben sie besonders brutal und aus rassistischen Motiven gehandelt.“
Lukeš, Vaculík und Müller müssen dafür 22 Jahre ins Gefängnis,
Cojocaru, der erst im letzten Augeblick zu den übrigen Tätern stieß,
wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt. Alle vier der 20- bis 25-jährigen
Täter müssen ihre Gefängnisstrafen unter verschärften Bedingungen und
strengster Bewachung verbüßen.
Staatsanwältin Brigita Bílková hat sich nach dem Urteil zwar
Bedenkzeit erbeten, zeigte sich gegenüber dem Tschechischen Rundfunk aber
zufrieden mit dem Richterspruch:
„Das ist ein Fall, der weit über das Ausmaß gewöhnlicher Straftaten
hinausgeht. Es freut mich, dass das Gericht dieser Auffassung gefolgt ist.
Ich glaube zwar nicht, dass dadurch jetzt die rassistischen Äußerungen
verstummen werden, dennoch denke ich, dass das Urteil aus Gründen der
Generalprävention ein wichtiges Signal ist.“
Ladislav Myšák, der Verteidiger eines der Verurteilten, hält das Urteil
hingegen für nicht angemessen:
„Ich weiß nicht, ob allen Beteiligten klar ist, dass es sich bei dem
Urteil um nichts anderes als die soziale Hinrichtung dieser Jungs handelt.
Deshalb wird mein Klient auf jeden Fall Berufung einlegen. Ich bin auch
sehr gespannt auf die Urteilsbegründung. Meine Meinung dazu werde ich dann
im Berufungsverfahren äußern.“
Auch die übrigen Verurteilten haben gegen das Urteil des Kreisgerichts in
Ostrava / Ostrau Berufung eingelegt. Der Fall wird nun in nächster Instanz
vor dem Obergericht in Olomouc / Olmütz verhandelt.
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