Urteil im Verbotsverfahren gegen die Arbeiterpartei fällt erst im Februar
Das Oberste Verwaltungsgericht in Brno / Brünn stand in dieser Woche im
Zentrum medialer Aufmerksamkeit. Seit Montag wurde dort über den
Regierungsantrag auf ein Verbot der rechtsradikalen Arbeiterpartei
verhandelt. Am Donnerstag wurde die Beweisaufnahme abgeschlossen. Mit einem
Urteil ist aber erst in einigen Wochen zu rechnen.
Die Frage beschäftigte das Oberste Verwaltungsgericht in Brünn vier Tage
lang: Stellt die rechtsradikale Arbeiterpartei eine Gefahr für die
öffentliche Ordnung dar oder nicht? „Ja!“, heißt es von Seiten der
Regierung. Die Arbeiterpartei müsse deshalb verboten werden. Sie sei
eindeutig fremdenfeindlich und neofaschistisch, erklärte Regierungsanwalt
Tomáš Sokol. Eine ideologische Nähe zum deutschen Nationalsozialismus
unter Hitler sei sowohl in den Symbolen als auch im Auftreten der
Parteimitglieder unverkennbar, so Sokol in seinem Schlussplädoyer:
„Ich kenne keine andere politische Partei, deren Mitglieder so oft den
Hitlergruß verwenden. Aber vielleicht kenne ich ja die anderen politischen
Parteien nicht so gut.“
Die Ironie konterte Arbeiterparteichef Tomáš Vandas etwas beleidigt:
„Wer andere Meinungen vertritt als solche, die offiziell erlaubt sind,
werde heutzutage gebrandmarkt und in den Schmutz gezogen“, beschwerte
sich Vandas, der in Brünn auch als Anwalt der Arbeiterpartei auftrat. Der
Urteilsverkündung sehe er gelassen entgegen:
„Beweise für eine illegale Tätigkeit der Arbeiterpartei sind unserer
Meinung nach nicht vorgelegt worden.“
Das sah Regierungsanwalt Sokol anders. Im Laufe der Verhandlung hatte er
eine Reihe von Zeugen und Beweisstücken aufgeboten, die eine Verbindung
der Arbeiterpartei mit illegalen Neonazi-Gruppierungen im In- und Ausland
nachweisen sollten. Auch die hohe Gewaltbereitschaft von Parteimitgliedern
und -anhängern sei augenfällig, so Sokol. In der Tat kam es in der
Vergangenheit bei Veranstaltungen der Arbeiterpartei immer wieder zu
Zusammenstößen mit Polizeikräften oder Angehörigen der Roma-Minderheit,
die der erklärte Hauptfeind der tschechischen Rechtsextremen ist.
Ob die Beweise der Regierung aber für ein Verbot der Arbeiterpartei
ausreichen werden, steht noch nicht fest. Die Brünner Richter haben eine
Urteilsverkündung erst für Februar angekündigt. Der Extremismus-Experte
František Valeš gab sich aber am Donnerstagabend im Tschechischen
Fernsehen zuversichtlich:
„Während der Verhandlung wurden so viele eindeutige Beweise vorgelegt,
dass ich davon ausgehe, der Regierung ist es gelungen, die Verbindung der
Partei mit Neonazis nachzuweisen.“
|