Ombudsman schlägt Entschädigung für sterilisierte Roma-Frauen vor
Sterilisierungen von Roma-Frauen - in der kommunistischen Tschechoslowakei
ein gezieltes Instrument zur Geburtenkontrolle. Nicht immer jedoch wurden
sie mit dem Einverständnis der Patientin durchgeführt. Und auch nach der
Wende von 1989 wurden Roma hierzulande unfreiwillig sterilisiert. Einen
entsprechenden Verdacht hatte das Europäische Zentrum für die Rechte der
Roma im Herbst 2004 geäußert, jetzt hat der tschechische Ombudsmann eine
abschließende Stellungnahme dazu vorgelegt. Silja Schultheis berichtet.
Zweieinhalb Jahre lang habe das Sozialamt ihr während des Kommunismus keine
Leistungen für ihre sieben Kinder ausgezahlt und eine Sonderzulage
versprochen, wenn sie sich freiwillig sterilisieren lasse. So das Zeugnis
einer Roma-Mutter aus dem nordmährischen Most. Das Geld habe sie erhalten,
eine schriftliche Einverständniserklärung für den chirurgischen Eingriff
jedoch nie abgegeben. Die Sterilisierung war damit klar gesetzeswidrig -
ebenso wie im Falle vieler weiterer Frauen, die beim Ombudsmann in den
letzten fünfzehn Monaten Beschwerde eingereicht haben. Erschreckend daran
ist zunächst einmal, dass sie sich überwiegend auf die Zeit nach 1989
beziehen. Ombudsmann Otakar Motejl:
"Von den 51 gesetzeswidrigen Sterilisierungen, die wir bislang
nachweisen konnten, fielen 20 in die Zeit vor 1991 und 31 in die Zeit
danach."
Auch wenn seit 1990 nicht mehr von gezielter, systematischer
Sterilisierung von Roma-Frauen die Rede sein kann, hätten die Ärzte doch
vielfach ihre Informationspflicht vernachlässigt, so Motejl:
"Nach 1990 ist die Moral in dieser Hinsicht gefallen, und die
Vorschriften, die bei Sterilisierungen gelten, wurden nicht eingehalten
oder sehr lax behandelt: es gab Fälle, wo kein ausdrückliches
schriftliches Einverständnis der Patientin eingeholt und auch nicht über
die Folgen der Sterilisierung informiert wurde."
Rückgängig machen lassen sich die Folgen solchen Verhaltens naturgemäß
nicht, wenigstens eine symbolische finanzielle Entschädigung sollte aber
in Erwägung gezogen werden, heißt es in der Stellungnahme des Ombudsmanns.
Weiter schlägt Motejl für die Zukunft eine gesetzlich verankerte
Bedenkfrist vor, innerhalb derer Frauen eine vom Arzt aus medizinischen
Gründen vorgeschlagene Sterilisierung abwägen können. Doch bevor von
künftigen Fällen die Rede ist, steht zu erwarten, dass noch weitere Fälle
aus der Vergangenheit ans Licht kommen. Denn noch hat Ombudsmann Motejl
nicht alle Klagen überprüft, die ihm vorliegen.
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