Printed 24.02.2021 18:58 06-04-2018 Martina Schneibergova, Václav Štefan
Die Zahl der Fälle, in denen ein tschechischer Arbeitgeber die Bewerber um
Arbeit diskriminierte, war im letzten Jahr höher als zuvor.
Ein Mann aus Brünn suchte im vergangenen Jahr Arbeit. Im Internet stieß er auf ein Arbeitsangebot im Bauwesen. In der Annonce hieß es: Wir brauchen einen Maurer und einen Hilfsarbeiter mit Erfahrungen in der Putzherstellung. Verlässlichkeit und Selbständigkeit wird geschätzt. Der Bewerber rief den Arbeitnehmer an, während des Gesprächs erwähnte er, er sei ein Rom. Der Arbeitnehmer lehnte ihn ab. Der Mann wandte sich mit seiner negativen Erfahrung an die gemeinnützige Organisation „IQ Roma servis“. Martina Horváthová leitet deren Zentrum für Arbeitsberatung:
Dem Arbeitgeber wurde eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Kronen (780 Euro) auferlegt. Er verletze das Gesetz, indem er den Bewerber bei der Arbeitssuche aus Rassengründen diskriminiert habe, lautete die Begründung. Die Inspektion hat 123 Fälle enthüllt, in denen die Bewerber bei der Suche nach einer neuen Stelle ungleich behandelt oder diskriminiert worden sind. Dies ist die höchste Zahl in den letzten vier Jahren. Die ungleiche Behandlung erfolgte bei den Auswahlverfahren. Noch häufiger kam es zur Diskriminierung in den Arbeitsannoncen. Jiří Macíček ist stellvertretender Generaldirektor der tschechischen Arbeitsinspektion. „Wir sehen es manchmal bei den Kontrollen, dass allein der Inhalt der Annoncen einen diskriminierenden Charakter haben kann. Als Beispiel will ich das folgende Arbeitsangebot nennen: ,Wir suchen eine Kellnerin im Alter unter 30 Jahre.‘ Zudem gibt es Annoncen, deren Inhalt sozusagen an der Grenze ist. In ihnen wird proklamiert, dass eine bestimmte Arbeit eher für Männer oder für Frauen geeignet ist.“ In einer Annonce dürfe keine Bedingung genannt werden, die einen diskriminierenden Charakter habe, sagt Macíček. Egal ob es um eine Diskriminierung wegen Angehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe, wegen des Gesundheitszustands, Geschlechts oder der sexuellen Orientierung geht. Der Experte:
Unter den Arbeitgebern gebe es eigentlich zweierlei Reaktionen auf eine Mahnung und Geldstrafe, sagt Macíček: „Viele der Arbeitgeber werden sich nach unserer Kontrolle dessen bewusst, dass sie Fehler begangen haben. Es handelt sich oft um bestimmte gesellschaftliche Stereotype und Vorurteile, dass eine bestimmte Arbeit beispielsweise nur ein Mann ausüben kann. Es gibt andererseits Arbeitgeber, die sich wehren, wenn wir ihnen eine Geldstrafe auferlegen. Sie reichen Berufung dagegen ein und leugnen ihre Schuld.“
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