Verwaltungsrichter Passer zum Verbot der rechtsextremen Arbeiterpartei
Mitte vergangener Woche hat das Oberste Verwaltungsgericht die
rechtsextreme Arbeiterpartei verboten. Dem zweiten entsprechenden Antrag
der tschechischen Regierung haben die Brünner Richter stattgegeben. Sie
kamen zu dem Schluss, die Arbeiterpartei rüttle an den demokratischen
Grundfesten des Landes und stehe mit der gewaltbereiten Neonazi-Szene in
Verbindung. Die Arbeiterpartei weist diese Anschuldigungen zurück und
denkt an einen Gang vors Verfassungsgericht. An der Entscheidung des
Obersten Verwaltungsgerichts mitgewirkt hat Richter Jan Passer. In einem
Interview für das „Radiojournal“, das erste Programm des Tschechischen
Rundfunks, nahm er zu dem Urteil Stellung. Wir fassen es für Sie zusammen.
Bereits im Jahr 2009 hatte der damalige Innenminister Ivan Langer einen
Antrag auf Auflösung der als rechtsextrem eingestuften Arbeiterpartei
eingebracht. Er wurde durch das Oberste Verwaltungsgericht abgewiesen.
Höchstrichter Jan Passer erläutert, warum:
„Das erste Gesuch der Regierung umfasste nur ein paar Seiten. Es gab
darin so gut wie keine Beilagen und keine Beweise. Unser Urteil im März
2009 war also ganz eindeutig: Die Regierung als klagende Partei hat weder
in der Beweisaufnahme noch in der Begründung bestanden. Sie hat nur sehr
wenige Fakten vorgebracht. Im Rückblick muss ich konstatieren, dass unser
Urteil angesichts der Fakten- und Beweislage gar nicht anders hätte
ausfallen können.“
Der zu Beginn dieses Jahres von der Regierung unter Federführung von
Innenminister Martin Pecina eingebrachte neuerliche Verbotsantrag sei das
genaue Gegenteil der ersten Eingabe, sagt Verwaltungsrichter Passer:
„Wir haben immer betont, dass wir voll auf die Qualität der Anträge
angewiesen sind. Mit anderen Worten: Wir sind kein Inquisitionstribunal,
das von selbst rechtswidriges Verhalten einer bestimmten politischen Partei
konstatieren würde. Der neue Antrag hat gegenüber dem ersten viel weiter
reichende Indizien für ein rechtswidriges Verhalten der Arbeiterpartei
geliefert. Ich will jetzt nicht die Qualität bewerten. Auf der
Pressekonferenz nach dem Urteil hat jemand von einer Lawine von nicht
unbedingt geordneten Fakten gesprochen, mit denen die Regierung das Gericht
quasi überflutet hat. Dazu ist zu sagen, dass der Antrag in verschiedene
Kapitel eingeteilt war. Als erstes hat die Regierung darin das
problematische politische Programm der Arbeiterpartei angeführt und
außerdem die Verbindungen zur rechtsextremen Szene beschrieben. Auch die
Veranstaltungen der Arbeiterpartei, bei denen es oft zu Gewaltakten
gekommen ist, werden detailliert aufgelistet.“
Dieser zweite Regierungsantrag hat dem Obersten Verwaltungsgericht nun
genügend Gründe geliefert, die rechtsextreme Arbeiterpartei als nicht mit
der tschechischen Rechtsordnung vereinbar anzusehen und ihre Auflösung zu
verfügen. Parteichef Tomáš Vandas hat bereits vor dem Urteilsspruch
wissen lassen, dass er und seine Leute nach einem Verbot auf jeden Fall
weitermachen wollen. Sei es unter anderem Namen, sei es mit einer
Kandidatur auf den listen anderer extrem rechter Parteien. Die Auflösung
der Arbeiterpartei wird zwar allgemein als wichtiges Signal gegen die
Ausbreitung rechtsextremer Tendenzen angesehen, die praktische Wirkung des
Richterspruchs ist aber umstritten. Experten befürchten durch die
Verdrängung in die Illegalität eine Radikalisierung der rechten Szene.
Verwaltungsrichter Jan Passer sagt dazu:
„Ich muss sagen, dass das bei unserer Entscheidung keine Rolle gespielt
hat. Wir haben uns an den Rahmen der Verfassung gehalten und an die
Bestimmungen im Parteiengesetz, die eine Auflösung von Parteien
ermöglichen. Wir haben überprüft, ob diese Bedingungen erfüllt sind.
Was die Bedrohung des demokratischen Rechtsstaates betrifft möchte ich
unterstreichen, dass das Oberste Verwaltungsgericht derzeit keine Gefahr
für den gesamten Staat sieht. Bisher handelt es sich nur um ein lokal
begrenztes Problem, aber mit dem Potenzial, sich weiter auszubreiten. Aber
wir sehen nicht die Gefahr eines Staatsstreiches durch die
Arbeiterpartei.“
Das Oberste Verwaltungsgericht in Brünn hat am vergangenen Mittwoch die
rechtsextreme Arbeiterpartei als verfassungsfeindlich eingestuft und deren
Auflösung verfügt. Eine Entscheidung, gegen die die Partei innerhalb von
30 Tagen Beschwerde beim Verfassungsgericht erheben kann, wie
Verwaltungsrichter Jan Passer im Gespräch mit dem Tschechischen Rundfunk
erläutert:
„Eine Beschwerde an das Verfassungsgericht hat aufschiebende Wirkung.
Vereinfacht ausgedrückt: Dadurch wird unser Urteil eingefroren und die
Arbeiterpartei existiert legal weiter. Sie kann sich also uneingeschränkt
an allen politischen Aktivitäten beteiligen. Und das gilt so lange, bis
das Verfassungsgericht ein Urteil gesprochen hat. Das Verfassungsgericht
kann die Beschwerde entweder ablehnen. Dann erlangt unser Urteil
Rechtskraft und die Arbeiterpartei ist definitiv aufgelöst. Oder es gibt
dem Antrag der Arbeiterpartei statt. Das ist meiner Meinung nach zwar
unwahrscheinlich, aber ausschließen kann man es nicht. In diesem Fall
könnte die Arbeiterpartei weitermachen wie bisher.“
Bis 18. März hat die Arbeiterpartei nun die Möglichkeit, beim
Verfassungsgericht Beschwerde gegen die Parteiauflösung durch das Oberste
Verwaltungsgericht einzubringen. Etwas mehr als zwei Monate nach diesem
Termin, am 28. und 29. Mai, finden die Wahlen zum Abgeordnetenhaus statt.
Lässt sich eine Kandidatur der rechtsextremen Arbeiterpartei überhaupt
noch verhindern? Wohl kaum, meint Verwaltungsrichter Passer. Aber alles
hänge nun von der Entscheidung des Verfassungsgerichts ab.
„Wenn das Verfassungsgericht unser Urteil aufhebt, dann passiert gar
nichts. Alle politischen – sagen wir – Gewinne der Arbeiterpartei
würden aufrecht bleiben und die Partei könnte weitermachen. Im entgegen
gesetzten Fall würde zwar die Partei aufgelöst werden und die
Abgeordneten würden fraktionslos werden. Die errungenen Mandate würden
aber bestehen bleiben.“
Im Falle einer Bestätigung des Parteiverbotes durch das
Verfassungsgericht würde auch der Anspruch auf staatliche
Parteienfinanzierung erlöschen. Die bisher ausbezahlten Mittel würden
aber nicht zurück an die Staatskasse fließen:
„Das restliche Geld würde im Rahmen der Auflösung der Partei
abgerechnet werden. Das ist ein völlig normaler Vorgang wie bei jeder
anderen Firma oder jedem anderen Verein auch: nach dem Ausgleich der Aktiva
und Passiva würde das möglicher Weise übrige Geld unter den Mitgliedern
aufgeteilt werden.“
Soweit der Verwaltungsrichter Jan Passer im Gespräch mit dem
Tschechischen Rundfunk. Und wie es weiter geht mit dem Verbot der
Arbeiterpartei, das erfahren Sie natürlich hier auf Radio Prag.
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