Verwaltungsgericht verbietet Arbeiterpartei – enge Verbindungen zur Neonazi-Szene
Das oberste tschechische Verwaltungsgericht hat am Mittwochvormittag ein
mit Spannung erwartetes Urteil verkündet. Es ging um die Auflösung der
rechtsradikalen Arbeiterpartei, das Parteiverbot hatte die tschechische
Regierung beantragt.
Das Gericht habe im Sinne des Antrags der tschechischen Regierung
entschieden, dass die Arbeiterpartei aufgelöst wird – so verkündete um
kurz nach zehn am Mittwoch der vorsitzende Richter Vojtěch Šimíček. Die
Urteilsbegründung dauerte zweieinhalb Stunden. Auch das zeigt, welch hohe
Bedeutung das Gerichtsurteil hat. Zum ersten Mal überhaupt nämlich wurde
in Tschechien das Mittel des Parteiverbotes genutzt.
Die Regierung hatte in ihrem 800 Seiten starken Antrag argumentiert, dass
die Arbeiterpartei mit ihrer nationalsozialistischen Ideologie an den
Grundfesten der Demokratie rüttele. Dies bestätigte das Oberste
Verwaltungsgericht:
„Das Parteiprogramm der Arbeiterpartei zielt auf die Beseitigung der
demokratischen Grundprinzipien des Rechtsstaates. Weiter hat das Gericht
festgestellt, dass die programmatische Ähnlichkeit bei der Verwendung von
Symbolen an den deutschen Nationalsozialismus anknüpft“, so Richter
Šimíček.
Die Arbeiterpartei wurde 2003 gegründet und hat nach eigenen Angaben rund
1000 Mitglieder. Bei den letzten Parlamentswahlen errang sie rund ein
Prozent der Stimmen. Detailliert schilderte der Richter die Verbindung der
Arbeiterpartei zu praktisch allen neonazistischen Gruppen in Tschechien.
Die Verbindungen seien ideologischer, aber auch personeller Natur. So
finden sich Vertreter der informellen Gruppierungen „Nationaler
Widerstand“, „Autonome Nationalisten“ und „Resistance Women
Unity“ auch auf den Kandidatenlisten der Arbeiterpartei für die
Parlamentswahlen im Mai. Dazu der vorsitzende Richter:
„Die Arbeiterpartei versucht ständig den Eindruck aufrecht zu halten,
sie sei salonfähig. Deswegen chiffriert sie die wahren Botschaften an ihre
Anhänger. Reell handelt es sich aber um zwei Gesichter desselben
Phänomens. Die genannten Gruppierungen zeigen das wahre Gesicht der
Arbeiterpartei. Es muss betont werden, dass die Zusammenarbeit der Partei
mit diesen Gruppierungen langfristig und im vergangenen Jahr nicht geringer
geworden ist.“
Das Verbot der Arbeiterpartei hat die tschechische Regierung erst im
zweiten Anlauf erreicht. Vor rund einem Jahr hatte der damalige
Innenminister Ivan Langer bereits einen Antrag gestellt, der aber wegen
unzureichender Beweisführung vom Gericht abgeschmettert wurde.
Unmittelbar nach dem Urteilsspruch kündigte der Parteivorsitzende Tomáš
Vandas an, dass die Arbeiterpartei unter einem anderen Namen an den Wahlen
im Mai teilnehmen will. Details dazu sollen am Samstag bekannt gegeben
werden. Anwalt Tomáš Sokol, der den tschechischen Staat vor Gericht
vertreten hat, schockt das Mäntelchen-Wechsel-dich-Spiel der
Arbeiterpartei indes nicht:
„Es geht darum, was die Mitglieder in dem neuen Rahmen machen werden.
Wenn sie sich genauso verhalten wie die Arbeiterpartei, dann wird das
Gericht auch diese Organisation auflösen. Nur wird dies nicht mehr mit
demselben Spektakel vonstatten gehen, es wird bereits so eine Art Norm. Ich
sehe darin kein sonderlich großes Problem.“
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