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Verwaltungsgericht verbietet Arbeiterpartei – enge Verbindungen zur Neonazi-Szene
17-02-2010 - Till Janzer
Das oberste tschechische Verwaltungsgericht hat am Mittwochvormittag ein mit Spannung erwartetes Urteil verkündet. Es ging um die Auflösung der rechtsradikalen Arbeiterpartei, das Parteiverbot hatte die tschechische Regierung beantragt.

Das Gericht habe im Sinne des Antrags der tschechischen Regierung entschieden, dass die Arbeiterpartei aufgelöst wird – so verkündete um kurz nach zehn am Mittwoch der vorsitzende Richter Vojtěch Šimíček. Die Urteilsbegründung dauerte zweieinhalb Stunden. Auch das zeigt, welch hohe Bedeutung das Gerichtsurteil hat. Zum ersten Mal überhaupt nämlich wurde in Tschechien das Mittel des Parteiverbotes genutzt.

Die Regierung hatte in ihrem 800 Seiten starken Antrag argumentiert, dass die Arbeiterpartei mit ihrer nationalsozialistischen Ideologie an den Grundfesten der Demokratie rüttele. Dies bestätigte das Oberste Verwaltungsgericht:

„Das Parteiprogramm der Arbeiterpartei zielt auf die Beseitigung der demokratischen Grundprinzipien des Rechtsstaates. Weiter hat das Gericht festgestellt, dass die programmatische Ähnlichkeit bei der Verwendung von Symbolen an den deutschen Nationalsozialismus anknüpft“, so Richter Šimíček.

Die Arbeiterpartei wurde 2003 gegründet und hat nach eigenen Angaben rund 1000 Mitglieder. Bei den letzten Parlamentswahlen errang sie rund ein Prozent der Stimmen. Detailliert schilderte der Richter die Verbindung der Arbeiterpartei zu praktisch allen neonazistischen Gruppen in Tschechien. Die Verbindungen seien ideologischer, aber auch personeller Natur. So finden sich Vertreter der informellen Gruppierungen „Nationaler Widerstand“, „Autonome Nationalisten“ und „Resistance Women Unity“ auch auf den Kandidatenlisten der Arbeiterpartei für die Parlamentswahlen im Mai. Dazu der vorsitzende Richter:

„Die Arbeiterpartei versucht ständig den Eindruck aufrecht zu halten, sie sei salonfähig. Deswegen chiffriert sie die wahren Botschaften an ihre Anhänger. Reell handelt es sich aber um zwei Gesichter desselben Phänomens. Die genannten Gruppierungen zeigen das wahre Gesicht der Arbeiterpartei. Es muss betont werden, dass die Zusammenarbeit der Partei mit diesen Gruppierungen langfristig und im vergangenen Jahr nicht geringer geworden ist.“

Das Verbot der Arbeiterpartei hat die tschechische Regierung erst im zweiten Anlauf erreicht. Vor rund einem Jahr hatte der damalige Innenminister Ivan Langer bereits einen Antrag gestellt, der aber wegen unzureichender Beweisführung vom Gericht abgeschmettert wurde.

Tomáš Vandas (Foto: ČTK) Unmittelbar nach dem Urteilsspruch kündigte der Parteivorsitzende Tomáš Vandas an, dass die Arbeiterpartei unter einem anderen Namen an den Wahlen im Mai teilnehmen will. Details dazu sollen am Samstag bekannt gegeben werden. Anwalt Tomáš Sokol, der den tschechischen Staat vor Gericht vertreten hat, schockt das Mäntelchen-Wechsel-dich-Spiel der Arbeiterpartei indes nicht:

„Es geht darum, was die Mitglieder in dem neuen Rahmen machen werden. Wenn sie sich genauso verhalten wie die Arbeiterpartei, dann wird das Gericht auch diese Organisation auflösen. Nur wird dies nicht mehr mit demselben Spektakel vonstatten gehen, es wird bereits so eine Art Norm. Ich sehe darin kein sonderlich großes Problem.“



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