Oberstes Verwaltungsgericht verhandelt weiter über Verbot der
rechtsradikalen Arbeiterpartei
Am Dienstag verhandelte das Oberste Verwaltungsgericht in Brno / Brünn
weiter über ein Verbot der rechtsradikalen Arbeiterpartei. Den Verbotsantrag
hat die tschechische Regierung gestellt. Die Arbeiterpartei sei personell
mit der Organisation Národní odpor / Nationaler Widerstand verknüpft, die
radikale tschechische Neonazis vereine, so der Anwalt der Regierung.
Arbeiterpartei-Chef Tomáš Vandas wies diese Behauptung zurück.
Das Gericht setzt seine Beratungen am Mittwoch fort, mit einem Urteil ist
frühestens gegen Ende dieser Woche zu rechnen.
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